IQSH
S22
Seminar für Sonderpädagogik
Fachrichtung Erziehungshilfe
Entwurf
Auf Wunsch
senden wir Ihnen gern die entsprechende Worddatei per Email
Modell einer
kreisinternen Erziehungshilfekonzeption
und
der entsprechenden
Fortbildungsnotwendigkeiten
1. überarbeitete Fassung
Scheersberg, Oktober 2000
Kronshagen, Januar 2001
Matthias Ahrens,
Jakob Clausen, Angelika Lock, Eckhardt Plagmann, Hartmut Strekies
Vorbemerkung
Seit November
1997 besteht seitens der obersten Schulaufsicht der Auftrag an die
Schulämter, Erziehungshilfe-Konzeptionen zu entwickeln und
vorzulegen.
Die Fachrichtung Erziehungshilfe / Verhaltensgestörtenpädagogik wird
als sonderpädagogische Fachrichtung seit mehr als 30 Jahren in
Schleswig-Holstein grundständig ausgebildet. Da sie sich aber im
Gegensatz zu anderen Fachrichtungen kaum in
Spartenschulen/-einrichtungen manifestiert und somit keine
konzeptionelle Beheimatung hat, wird ihre Existenz so lange nicht
wahrgenommen, bis die pädagogischen Probleme überhand nehmen.
Dann allerdings kommt es zu Zuschreibungen wie hilflos, unzulänglich
usw.
Die Erziehungshilfe als sonderpädagogische Fachrichtung unterliegt
den Bestimmungen, die im Lande Schleswig-Holstein Strukturen und
Funktion der Sonderpädagogik regeln. SchulG §5 (2.) sieht auch hier
als Regelfall die gemeinsame Beschulung vor, § 25 (2.) und (3.)
beschreiben die Aufgaben der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen
der Fachrichtung, die an Sonderschulen ( als Förderzentren ) tätig
sind. Die Verfahrensweisen sind in der Ordnung für Sonderpädagogik
(OSP) vom November 1992 fixiert.
Bedingt durch ihre Nähe zur nichtschulischen Erziehungshilfe, der öffentlichen
Jugendhilfe, kommt der Erziehungshilfe bei der Umsetzung des Öffnungsauftrags
im § 3 (3.) des Schulgesetzes besondere Bedeutung zu. Entsprechungen
mit einem weitaus höheren Maß an Verbindlichkeit finden sich im KJHG
§§ 81 und 13 (1.) sowie in den Ausführungsbestimmungen des JuFöG
des Landes als Vorgaben für die Jugendhilfe.
Die Sinnhaftigkeit der Zusammenarbeit und wechselseitigen Ergänzung
wird durch eine Vielzahl von Aussagen zuständiger Gremien und
politischer Entscheidungsträger untermauert, im Juli 1993 gab die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter ihre Empfehlungen zum
Thema Jugendhilfe und Schule heraus, dezidiert beschreibt der Bericht
über die gemeinsamen Beratungen der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder und der Arbeitsgemeinschaft für
Jugendhilfe zum Thema Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule die
Aufgaben. Die Empfehlungen der KMK zum Förderschwerpunkt Emotionale
und soziale Entwicklung von 1999 nehmen Bezug zur Kooperation, die
derzeitige Regierungspartei formuliert in Bildung für ein neues
Jahrhundert den Willen zu besserer Vernetzung von Schule und
Jugendarbeit (Landtagswahl 2000), der Koalitionsvertrag vom März 2000
präzisiert diese politische Vorgabe.
Nicht zuletzt auch bedingt durch den Rückgang der Ressourcen in allen
Bereichen der Bildungs- und Jugendarbeit und infolge eines pädagogischen
Paradigmenwechsels als Antwort auf veränderte Lebenswelten und nicht
eingelöste Erwartungen gewinnen also heute Begriffe wie Vernetzung
und Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule erheblich an Bedeutung.
Weiterhin ist zu verweisen auf die Stärkung der Eigenverantwortung
der Schulen, die sich im Auftrag zu Entwicklung von Schulprogrammen
niederschlägt.
Prämissen
Prämissen für
die konzeptionelle Entwicklung kreisinterner Erziehungshilfekonzepte
dieses Entwurfes sind:
- Die Erziehungshilfe bildet kein gesondertes System. Sie ist
integraler Bestandteil der Förderzentren und nimmt von dort und
in deren Auftrag ihre Aufgabe wahr.
- Die Erziehungshilfe leistet durch ihre Unterstützung einen
professionellen Beitrag in Form von Hilfe zur Selbsthilfe bei
der Umsetzung des schulgesetzlich definierten Erziehungsauftrags
der Regelschule. Sie bringt Erziehungshilfe-Kompetenz ein und
stellt diese zur Verfügung mit dem Ziel, die vorhandenen pädagogischen
Stärken der Regelschulen wirksamer werden zu lassen und
fortzuentwickeln.
- Die Umsetzung der Aufgaben der Erziehungshilfe erfolgt in
enger Zusammenarbeit einerseits mit interessierten Kolleginnen
und Kollegen der Regelschulen - im weiteren Ansprechpartner
(AP) genannt - und andererseits mit Vertretern öffentlicher
und verbandlicher nichtschulischer Jugendarbeit.
- Die Erziehungshilfe ist Bestandteil eines flexiblen Konzepts
standortbezogener integrativer Hilfen. Schulische Separation ist
zu vermeiden, die Schaffung neuer nichtintegrativer
Beschulungsstrukturen ist grundsätzlich abzulehnen.
- Die Bereitstellung neuer Organisationsstrukturen bezieht sich
auf die Arbeitsbedingungen der beteiligten Erwachsenen.
- Die Zuweisung von Erziehungshilfe-Ressourcen erfolgt auf der
Grundlage von Schülerzahlen im Funktionsbereich, nicht problem-
oder fallbezogen.
- Zur Organisation und Koordination erziehungshilfebezogener
Fragestellungen, z.B. kreisinterner Fortbildung, wird ein
Kreisfachrichtungsbeauftragter/eine
Kreisfachrichtungsbeauftragte bestellt. Ein entsprechender
Arbeitskreis dieser Funktionsträger, angesiedelt am
Landesseminar für Sonderpädagogik, könnte den Austausch über
die Kreisgrenzen gewährleisten, die notwendige Fortbildung
sicherstellen und Gesprächspartner auf Landesebene sein.
Aufgaben der
Erziehungshilfe
Aufgaben der
Erziehungshilfe im Kontext des Erziehungsauftrags der allgemeinen
Schule, idealtypisch zugeordnet nach den Aspekten Arbeit mit Schülern
und Arbeit für Schüler (vgl. Konzept ZEBRAH, als ZfEH
vorgestellt in: Baldur Drolsbach: Systembezogene Erziehungshilfe
und Schulentwicklung, System Schule, Heft 4, Dez. 1999, 3.
Jahrgang, S. 122ff).
Allgemeine Aufgaben:
- Diagnostik/Überprüfungsverfahren
- Information über Jugendhilfe
- Reflexion von Rechtslagen
- Organisation von fachrichtungsspezifischer Fortbildung für
alle Beteiligten
- Durchführung von Fortbildung
- Teilnahme, ggf. Leitung von Regionalkonferenzen
- ggf., wo möglich, Bereitstellung von Supervision, Anleitung
zu Kollegialen Supervision
Arbeit mit Schülern
- Unterricht, möglichst im Team mit Regelpädagogen im
Klassenverband
- Gesprächs- und Betreuungsangebote
- Projekte wie Konfliktlotsenausbildung,
Antiaggressionstraining u.ä.m.
- Re-Integrationsbegleitung nach Heim- oder Klinikaufenthalt
- Übergangsbegleitung in weitere Schulformen
- Ersatzunterricht, soweit zwingend erforderlich
- in Einzelfällen auch Schulbegleitung i.S. von § 35a KJHG
Arbeit für Schüler
- Beratung von Eltern
- Beratung von Lehrkräften/Teams
- Stärkung der Schule als System, u.a. durch
- Konzeptionelle Arbeit zum Aufbau
- präventiver Strukturen in der
Schule/Schulprogrammarbeit
- schulischer Vernetzung (vgl. auch Grafiken
Regionalkonferenz/ überrreg. AT)
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Arbeit
gemeinsam mit dem Ansprechpartner/ggf. Aufgabe des Ansprechpartners
- Vertretung des Erziehungshilfe-Aspektes in Konferenzen
- Vernetzung fallbezogen in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe
- Erstellung von Förderplänen E
- Teilnahme an Regionalkonferenzen
Die Zusammenführung unterschiedlicher Professionen, jeweils
andersartiger Zugehensweisen und die Berücksichtigung jeweils
notwendiger Interessen und Rücksichten bei der Verfolgung eines
letztendlich gemeinsamen pädagogischen Auftrags, wenn das
grundgesetzlich verbriefte Recht auf Erziehung zugrunde gelegt wird,
sollten zu einer Bündelung der im Einzelfall oft zu knappen
Ressourcen führen und über sinnvolle Synergieeffekte dazu
beitragen, dass
- die Adressaten der Hilfsangebote, die Kinder und Jugendlichen
in zeitweisen oder überdauernden Problemsituationen eine
sinnvolle Hilfestellung erfahren und
- die professionellen und die ehrenamtlichen Unterstützer/Helfer
zufriedener ihrer Aufgabe nachkommen können, statt an den
jeweiligen Unzulänglichkeiten ihrer vereinzelten Situation zu
verzweifeln.
Im Anhang wird eine mögliche Grundstruktur eines
Erziehungshilfekonzeptes aufgezeigt, daß sowohl in eher städtisch
als auch ländlich geprägten Kreisen, jeweils den regionalen
Gegebenheiten angepaßt, umsetzbar ist.
Fortbildung
Die
Komplexität der vorab beschriebenen Aufgaben macht Aus- und
Fortbildung erforderlich. Orientiert an den unterschiedlichen
Anforderungen und bezogen auf die Personenkreise der Sonderpädagogen
E sowie der Ansprechpartner wird ein Fortbildungsbedarf
ermittelt und beschrieben. Einzelne Kreise in Schleswig-Holstein
decken diesen Bedarf bereits weitgehend aus Kreisressourcen ab,
anderen bietet das Landesseminar für Sonderpädagogik - IPTS 22
- in den kommenden Katalogen jeweils Teile eines Modulsystem von
Zentralveranstaltungen an.
Im einzelnen sind folgende Module vorgesehen:
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